Vier Jahre nach dem Feuer bei Aidenried bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Forderung der Gemeinde Pähl. Es geht auch um den eingesetzten Hubschrauber.
Von Dieter Schöndorfer
Vier Jahre ist es her, dass am Ammerseeufer bei Aidenried ein Schilfbrand außer Kontrolle geraten war. Das Feuer ist längst gelöscht, doch die Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Pähl und der Schutzgemeinschaft Ammersee (SGA) dauerte bis jetzt an. Es ging vor allem darum, wer die Kosten für den Löscheinsatz tragen muss. Der Fall ging durch alle Instanzen, nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Kostenbescheid der Gemeinde an die Schutzgemeinschaft ist rechtmäßig, und zwar auch den Hubschraubereinsatz betreffend.
20.000 Euro hat der Einsatz gekostet
Die Richter bestätigten wie die erste Instanz, das Verwaltungsgericht, die Forderung der Gemeinde über 20.000 Euro, die der Großeinsatz gekostet hatte. Zu dem Brand war es gekommen, als der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Reinhard Grießmeyer, am 12. März 2014 ein Räumfeuer entzündete. An jenem Vormittag wollten vier Mitglieder der SGA – mit dabei der Vorsitzende selbst – Mäh- und Mulchgut von einer Streuwiese entfernen. Eine Möglichkeit, das zu tun, sind Räumfeuer. Doch an diesem Tag herrschte Waldbrandgefahrenstufe 3.
Brennender Mulch fiel auf das Feld
Grießmeyer zündete den Haufen an, während die anderen noch weiteres Material in Reihe rechten. Dabei fiel aber brennender Mulch auf das Stoppelfeld und verursachte den Flächenbrand. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grießmeyer wurden zwar eingestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau verhängte jedoch wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro.
Das Verwaltungsgericht, das zunächst über die 20.000-Euro-Forderung der Gemeinde zu befinden hatte, bewertete Grießmeyers Tun jedoch wiederum als grob fahrlässig. Die alarmierte Feuerwehr konnte mit einem Fahrzeug nichts ausrichten, zumal auch Böen die Löscharbeiten erschwerten. Drei bis vier Hektar waren bereits abgebrannt. Da habe der Feuerwehrkommandant nachalarmiert, wie er vor dem Münchner Gericht später auch aussagte, und den Hubschrauber zur Löschunterstützung aus der Luft angefordert. Die Kosten für den Einsatz stellte die Gemeinde Pähl der Schutzgemeinschaft in Rechnung, doch die weigerte sich zu zahlen. Grießmeyer argumentierte, die Feuerwehren hätten zu wenig unternommen, um zu verhindern, dass sich der Brand dermaßen ausbreiten konnte. Die Verwaltungsrichter verurteilten die SGA dazu, die rund 20000 Euro zu zahlen.
Als die nächste Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), den Anspruch der Gemeinde in Bezug auf die Feuerwehren bestätigte, die 10.000 Euro für den Hubschrauber jedoch „als nicht durchsetzbar“ bewertete, ging die Gemeinde in Berufung und zog vor das Bundesverwaltungsgericht – und hatte wieder Erfolg. Die Bundesrichter in Leipzig stellten die Leistungspflicht „unzweifelhaft“ fest, wie jetzt der Pähler Bürgermeister Werner Grünbauer mitteilte.
10.000 Euro für den Hubschrauber
Gleichzeitig habe das Bundesgericht das Verfahren an den VGH zurückverwiesen, um letztlich die Höhe des Leistungsersatzes, die Summe von 10.000 Euro, noch einmal zu überprüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen. Das könnte dann bedeuten, dass die Schutzgemeinschaft doch noch die ausstehenden 10.000 Euro an die Gemeinde überweisen muss.
Originalartikel: Ausburger Allgemeine 13.07.2018
Von Dieter Schöndorfer
Vier Jahre ist es her, dass am Ammerseeufer bei Aidenried ein Schilfbrand außer Kontrolle geraten war. Das Feuer ist längst gelöscht, doch die Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Pähl und der Schutzgemeinschaft Ammersee (SGA) dauerte bis jetzt an. Es ging vor allem darum, wer die Kosten für den Löscheinsatz tragen muss. Der Fall ging durch alle Instanzen, nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Kostenbescheid der Gemeinde an die Schutzgemeinschaft ist rechtmäßig, und zwar auch den Hubschraubereinsatz betreffend.
20.000 Euro hat der Einsatz gekostet
Die Richter bestätigten wie die erste Instanz, das Verwaltungsgericht, die Forderung der Gemeinde über 20.000 Euro, die der Großeinsatz gekostet hatte. Zu dem Brand war es gekommen, als der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Reinhard Grießmeyer, am 12. März 2014 ein Räumfeuer entzündete. An jenem Vormittag wollten vier Mitglieder der SGA – mit dabei der Vorsitzende selbst – Mäh- und Mulchgut von einer Streuwiese entfernen. Eine Möglichkeit, das zu tun, sind Räumfeuer. Doch an diesem Tag herrschte Waldbrandgefahrenstufe 3.
Brennender Mulch fiel auf das Feld
Grießmeyer zündete den Haufen an, während die anderen noch weiteres Material in Reihe rechten. Dabei fiel aber brennender Mulch auf das Stoppelfeld und verursachte den Flächenbrand. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grießmeyer wurden zwar eingestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau verhängte jedoch wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro.
Das Verwaltungsgericht, das zunächst über die 20.000-Euro-Forderung der Gemeinde zu befinden hatte, bewertete Grießmeyers Tun jedoch wiederum als grob fahrlässig. Die alarmierte Feuerwehr konnte mit einem Fahrzeug nichts ausrichten, zumal auch Böen die Löscharbeiten erschwerten. Drei bis vier Hektar waren bereits abgebrannt. Da habe der Feuerwehrkommandant nachalarmiert, wie er vor dem Münchner Gericht später auch aussagte, und den Hubschrauber zur Löschunterstützung aus der Luft angefordert. Die Kosten für den Einsatz stellte die Gemeinde Pähl der Schutzgemeinschaft in Rechnung, doch die weigerte sich zu zahlen. Grießmeyer argumentierte, die Feuerwehren hätten zu wenig unternommen, um zu verhindern, dass sich der Brand dermaßen ausbreiten konnte. Die Verwaltungsrichter verurteilten die SGA dazu, die rund 20000 Euro zu zahlen.
Als die nächste Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), den Anspruch der Gemeinde in Bezug auf die Feuerwehren bestätigte, die 10.000 Euro für den Hubschrauber jedoch „als nicht durchsetzbar“ bewertete, ging die Gemeinde in Berufung und zog vor das Bundesverwaltungsgericht – und hatte wieder Erfolg. Die Bundesrichter in Leipzig stellten die Leistungspflicht „unzweifelhaft“ fest, wie jetzt der Pähler Bürgermeister Werner Grünbauer mitteilte.
10.000 Euro für den Hubschrauber
Gleichzeitig habe das Bundesgericht das Verfahren an den VGH zurückverwiesen, um letztlich die Höhe des Leistungsersatzes, die Summe von 10.000 Euro, noch einmal zu überprüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen. Das könnte dann bedeuten, dass die Schutzgemeinschaft doch noch die ausstehenden 10.000 Euro an die Gemeinde überweisen muss.
Originalartikel: Ausburger Allgemeine 13.07.2018